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BGH, 05.12.2013 - III ZA 16/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Kenntnisnahme und Inerwägungziehen zur Vermeidung einer Gehörsverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a
Notwendigkeit der Kenntnisnahme und Inerwägungziehen zur Vermeidung einer Gehörsverletzung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 18 SchH 1/13
- BGH, 19.09.2013 - III ZA 16/13
- BGH, 05.12.2013 - III ZA 16/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare …
Auszug aus BGH, 05.12.2013 - III ZA 16/13
Dies gilt insbesondere bei einer - wie hier - mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung, die von Verfassungs wegen regelmäßig keiner Begründung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10, NJW 2011, 1497). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 05.12.2013 - III ZA 16/13
Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht hingegen dazu, in den Gründen der Entscheidung alle Einzelpunkte des Parteivorbringens auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 96, 205, 216).